Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 20.02.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4 Beschluss zu Mandatsträger*innenabgaben |
Antragsteller*in: | Alina Blum (KV Ennepe-Ruhr) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.02.2025, 08:05 |
A9: Antrag: Globalalternative zum Antrag des Kreisvorstandes
Antragstext
Antragstext: Die Kreismitgliederversammlung der Grünen Ennepe-Ruhr möge
beschließen, dass die Mandatsabgaben der Mandatsträger*innen zukünftig auf
Grundlage der individuellen steuerlichen Belastung erfolgen, anstelle einer
pauschalen Regelung.
Begründung
Begründung: 1. Gerechte Verteilung der Mandatsabgaben: Die gegenwärtige pauschale Regelung ignoriert die individuellen Einkommensverhältnisse und Steuerbelastungen der Mandatsträger*innen. Eine Regelung, die sich an der Steuerbelastung orientiert, schafft Fairness, indem sie Mandatsträger*innen mit höheren steuerlichen Abgaben entlastet und gleichzeitig von jenen mit geringerem steuerlichen Druck einen höheren Beitrag zur Finanzierung der Partei verlangt.
2. Berücksichtigung besonderer Belastungen: Mandatsträger*innen, die mehrere Mandate innehaben oder steuerliche Nachteile erfahren, wie bei Überschreitung von Steuerfreibeträgen, tragen derzeit eine überproportional hohe Last. Eine steuerbelastungsorientierte Regelung stellt sicher, dass diese Mehrbelastung besser berücksichtigt wird.
3. Praktische Umsetzung anhand bestehender Modelle: In Städten wie Witten wird ein solches Modell bereits erfolgreich angewendet. Dort erfolgt die Berechnung über eine Excel-Tabelle, die die individuellen Steuerabzüge der Mandatsträger*innen widerspiegelt. Diese könnten als Vorbild dienen, um eine transparente und nachvollziehbare Regelung im Ennepe-Ruhr-Kreis umzusetzen.
4. Rolle der Diätenkommission stärken: Die Diätenkommission sollte weiterhin befugt sein, in Härtefällen wie Arbeitslosigkeit, Studium oder finanziellen Notlagen Erleichterungen zu gewähren. Ihre Rolle wird durch die neue Regelung gestärkt, da sie in Einzelfällen wesentlich zur Flexibilität beiträgt.
Praktische Umsetzung: - Die Mandatsabgaben werden anhand der individuellen steuerlichen Belastung berechnet. - Eine Arbeitsgruppe wird gebildet, um die Details der Umsetzung zu erarbeiten und Vorschläge für eine praktische Anwendung zu erstellen, wobei die Methodik von Witten als Grundlage dient. - Eine Excel-Tabelle erleichtert die Berechnung, sodass die Regelung fair und transparent bleibt.
Rückblickende Änderungen: Es wird ausdrücklich festgelegt, dass rückwirkende Änderungen der Mandatsabgaben nicht erfolgen. Die neuen Regeln treten mit der nächsten Wahlperiode in Kraft und gelten für alle neuen Mandatsträger*innen.